Allgemeine Geschäftsbedingungen für Roarington AG, Vaduz

Updated 11 April 2023

1. Begriffsbestimmungen Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch “AGB”) genannten Wörter und Ausdrücke haben die im Text und in den nachstehenden Definitionen angegebene Bedeutung. Für die Zwecke der vorliegenden Vereinbarung, gelten die folgenden Definitionen:

  • Verträge mit Konsumenten”: Verträge über Leistungen des üblichen Verbrauchs, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Konsumenten bestimmt sind und nicht im Zusammenhang mit der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Konsumenten unterstehen (Definition gemäss Art. 120 IPRG);

  • Kaufvertrag: der Kaufvertrag des Simulators, der auf diese AGB verweist und diesen unterliegt;

  • Benutzerhandbuch: das Handbuch in digitaler Form, das zusammen mit dem Simulator geliefert wird und das die Hinweise zur Funktionsweise des Produkts, die Sicherheitsanweisungen für die ordnungsgemäße Verwendung und die regelmäßige Wartung der Hardware enthält. Das Benutzerhandbuch ist nur in digitaler Form, in italienischer und englischer Sprache verfügbar und kann auf jedem Informatikgerät abgerufen werden;

  • Installationsservice: die vom Verkäufer für den Käufer erbrachte Dienstleistung, die den Transport und die Lieferung des Simulators umfasst; seine Installation in einem ebenerdigen Stockwerk ohne Treppen, unbefestigte Wege oder andere Hindernisse, über die der Simulator gehoben oder bewegt werden muss (der Liefer- und Installationsort sollte für die Lieferung eines echten Autos geeignet sein, ohne dass zusätzliche Ausrüstung wie z.B. Kräne oder Gabelstapler erforderlich sind); die Installation der Software und ein Funktionstest und die erklärende Einweisung für die korrekte Verwendung des Simulators durch den Käufer, auch zu Sicherheitszwecken.

  • Simulator: der Fahrzeugsimulator von Roarington AG (einschließlich der gesamten von Roarington AG und/oder seinen Lizenznehmern bereitgestellten Hardware und Software), wie im Kaufvertrag beschrieben, zusammen mit dem Benutzerhandbuch und einem Begrüssungspaket;

2. Allgemeine Bedingungen Die in Artikel 1 aufgeführten Definitionen sind integraler Bestandteil dieser AGB. Die AGB regeln die Verkaufsbedingungen zwischen Roarington AG, (Steuernummer und MwSt.-Nummer 2656023), mit Sitz in 9490 Vaduz, Pflugstrasse 10, Liechtenstein (im Folgenden “Verkäufer” genannt) und dem Kunden (im Folgenden auch “Käufer” genannt) in Bezug auf den Verkauf und Kauf des Simulators. Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Konsumenten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (im Sinne von Art. 120 IPRG) in der Schweiz haben. Für Verträge mit Nicht-Konsumenten als Käufer ist italienisches Recht anwendbar. Die vorliegenden AGB sind in diesem Fall nicht anwendbar. Es sind ausschliesslich die folgenden AGB anwendbar: https://www.eclassic.com/simtcitsrl (Italienisch-sprachige Version) und https://www.eclassic.com/simtcensrl (Englisch-sprachige Version). Die AGB nach italienischem Recht können auch bei der Verkäuferin bezogen werden. Der Verkauf des Simulators wird durch den Kaufvertrag und die darin enthaltenen AGB geregelt, die vom Käufer akzeptiert und unterzeichnet werden müssen. Zusammen mit dem Verkauf des Simulators bietet die eClassic Club Trust reg (Vaduz, Steuernummer 2664564) dem Käufer eine zusätzliche Service-Club-Mitgliedschaft (“eClassic Club-Mitgliedschaft”) an, für die gesonderte allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Der Verkäufer macht keine Zusicherungen hinsichtlich der Dauer der eClassic App, der Mitgliedschaft und/oder des eClassic Club Service und behält sich das Recht vor, die eClassic App, die Mitgliedschaft und/oder den eClassic Club Service auszusetzen, zu beschränken oder zu beenden. Im Falle der Einstellung der eClassic-App und/oder des eClassic-Clubdienstes wird der Käufer über verfügbare Nachfolgelösungen informiert. Die Service-Club-Mitgliedschaft ist im Kaufpreis eines Simulators für die ersten 3 (drei) Jahre enthalten. Diese AGB gelten nicht für den Kauf von so genannten “Finanzierungspaketen”, d.h. den gemeinsamen Verkauf von Produkten, Inhalten und zusätzlichen Diensten in Kombination mit Finanzierungslösungen auf der Grundlage eines Verbraucherkredits. Für den Kauf von “Finanzierungspaketen” gelten besondere allgemeine Geschäftsbedingungen. Für den Fall, dass die gewählte Zahlungsoption eine finanzierte Lösung beinhaltet, verpflichtet sich der Nutzer, die von dem/den Finanzpartner(n) des Verkäufers bereitgestellten Finanzierungsbedingungen einzuhalten, die gesondert zur Genehmigung vorgelegt werden. 3. Abschluss des Kaufvertrags Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags und der vorliegenden AGB bestätigt der Käufer, dass er volljährig ist, über die erforderliche Geschäftsfähigkeit verfügt, um derartige Geschäfte abzuschließen, und dass er die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat. 4. Preis und Zahlungsmodalitäten Die im Kaufvertrag festgelegten Preise für den Kauf der Simulatoren schließen die Liefer- und Installationskosten ein, ohne die Mehrwertsteuer (falls zutreffend), und andere Steuern, Abgaben oder Steuerbelastungen, die eventuell auf den Kaufvertrag anwendbar sind. Die Liefer- und Installationskosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt, wenn die Lieferungen oder Installationen außerhalb des Hoheitsgebiets der Italienischen Republik (ohne Inseln wie z.B. Sizilien oder Sardinien), der Schweiz, der Republik San Marino und des Staates der Vatikanstadt erfolgen. In diesen Fällen werden die oben genannten Gebühren separat berechnet und dem Käufer bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags mitgeteilt. Die Standardlieferung und -installation an den endgültigen Standort innerhalb des Gebäudes ist im Kaufpreis enthalten, wenn der Simulator im Erdgeschoss installiert wird und keine Treppen, unbefestigten Wege oder andere Hindernisse vorhanden sind, über die der Simulator gehoben oder bewegt werden muss. Der Anlieferungs- und Aufstellungsort des Simulators sollte für die Anlieferung eines echten Autos geeignet sein, ohne dass zusätzliche Ausrüstung wie z. B. Kräne oder Gabelstapler erforderlich ist. Die Kosten für die Lieferung und/oder Installation des Simulators werden dem Käufer in Rechnung gestellt, wenn die in Artikel 10 genannten Bedingungen nicht erfüllt sind. In solchen Fällen werden die Liefer- und/oder Installationskosten gesondert auf individueller Basis berechnet und dem Käufer vor Unterzeichnung des Kaufvertrags mitgeteilt. Im Preis des Simulators ist auch eine Fernwartung der Software enthalten, die es dem Verkäufer und den von ihm beauftragten Dritten ermöglicht, auf den Simulator zuzugreifen und Fernwartungseingriffe vorzunehmen, während der Simulator eingeschaltet ist. Die ordentliche Wartung der Hardware ist vom Preis ausgeschlossen. Die entsprechenden Kosten werden gesondert berechnet und gehen vollständig zu Lasten des Käufers, wenn die Wartung erforderlich ist, wobei der Käufer die Möglichkeit hat, diese zusätzliche Leistung in den Kaufvertrag aufzunehmen. Die Zahlung des Preises muss alternativ per Überweisung, Kreditkarte oder einer anderen autorisierten Zahlungsmethode (z.B. PayPal oder WorldPay) erfolgen. 50 % des Kaufpreises müssen bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags gezahlt werden, die restlichen 50 % spätestens zum voraussichtlichen Liefertermin. Alternativ kann die Zahlung auch durch eine Finanzierung erfolgen, jedoch nur in den ausdrücklich vereinbarten und im Kaufvertrag gemäß Artikel 2 festgelegten Fällen. Abweichende Zahlungsmodalitäten müssen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gesondert vereinbart und im Kaufvertrag ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. 5. Eignung des Standorts des Simulators Der Käufer verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Ort, an dem der Simulator zusammengebaut und installiert werden muss, für seinen Betrieb geeignet und sicher ist, auch unter Berücksichtigung seiner Abmessungen und seines spezifischen Gewichts. Der Käufer erklärt, sich bewusst zu sein, dass für den Betrieb des Simulators eine Stromversorgung (220 V / 50 Hz) und eine stabile kabelgebundene Internetverbindung mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 30 mBit/sec erforderlich ist. Aufgrund der elektronischen und IT-Komponenten darf der Simulator nur in Innenräumen mit einer für Wohnräume geeigneten durchschnittlichen Luftfeuchtigkeit (zwischen 25 % und 50 %) und einer Umgebungstemperatur von nicht unter +10 °C und nicht über +30 °C installiert werden. Auf Wunsch des Käufers führt der Verkäufer eine virtuelle und/oder persönliche Inspektion vor Ort durch, wobei er sich auf Mitarbeiter oder vom Verkäufer beauftragte Dritte stützt, um die Eignung des Standorts zu überprüfen (im Folgenden auch “Inspektion”). Eine virtuelle Erstbesichtigung wird kostenlos angeboten, während die Kosten für eine persönliche Besichtigung vor Ort vom Käufer zu tragen sind und im Kaufvertrag individuell vereinbart werden müssen. 6. Beendigung des Kaufvertrags und Folgen Im Falle der Nichtbezahlung des Kaufpreises nach den Modalitäten gemäss Artikel 4, behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Kaufsache vor der Zahlung in den Besitz des Käufers übergegangen, so behält sich der Verkäufer ausdrücklich das Recht im Sinne von Art. 214 OR vor, vom Vertrag zurückzutreten und die übergebene Kaufsache zurückzufordern. 7. Konventionalstrafe für den Fall der Nichterfüllung der Zahlung des Preises Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle der Nichtbezahlung des Preises gemäß den in Artikel 4 genannten Modalitäten und Fristen 50 % des Preises als Konventionalstrafe einbehalten werden, unabhängig vom Ersatz weiterer Schäden. Falls der Käufer bereits 50 % des Preises bezahlt hat, kann der Verkäufer diesen Betrag direkt als Konventionalstrafe einbehalten, da er davon ausgeht, dass dieser Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den für die Realisierung des Simulators entstandenen Kosten steht. 8. Rechte an Hard- und Software sowie Multimediainhalten Jeder Simulator enthält Software, Hardware und Multimediainhalte, die Eigentum des Verkäufers sind oder von dritten Lizenzinhabern zur Verfügung gestellt werden können. Der Käufer verpflichtet sich, keine Software (weder proprietäre Software des Verkäufers noch unter Nutzungslizenz gelieferte Software), Hardware und Multimediainhalte des Simulators zu verändern, zu kopieren, weiterzugeben oder zu versuchen, sie zu entschlüsseln. 9. Nutzung nur durch geeignete Personen Der Simulator darf nur von Personen benutzt werden, die volljährig sind und über geeignete psychophysische Voraussetzungen verfügen. Insbesondere ist die Nutzung des Simulators Personen verwehrt, die an körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen leiden, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, schwanger sind oder an Krankheiten wie Epilepsie, Klaustrophobie, Kinetose, Herzerkrankungen oder motorischen Störungen leiden. Vor der Benutzung des Simulators ist die Gebrauchsanweisung sorgfältig zu lesen und die darin enthaltenen Anweisungen sind zu befolgen. Bei der Benutzung des Simulators sind auch die auf dem Monitor angezeigten Sicherheitshinweise zu beachten. 10. Lieferung, Transport und Installation Die Lieferbedingung ist, sofern der Verkäufer nichts anderes mitteilt, “geliefert benannter Ort/delivered at place (DAP)” (Incoterms 2020). Der Simulator gilt als geliefert, sobald der Käufer die Lieferung an dem im Kaufvertrag festgelegten Ort angenommen hat. Ist im Kaufvertrag kein genaues Lieferdatum angegeben, erfolgt die Lieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Abschluss des Kaufvertrags, in der Regel innerhalb von 5 Monaten, es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt vor. Der Käufer kann spätestens eine Woche vor dem voraussichtlichen Liefertermin eine Abweichung von dem im Kaufvertrag angegebenen Liefertermin beantragen. Wird der Antrag auf Änderung des Liefertermins nach der genannten Frist beim Verkäufer eingereicht, hat der Käufer die dem Verkäufer bereits entstandenen Transportkosten zu erstatten. Darüber hinaus hat der Käufer nach alleinigem Ermessen des Verkäufers einen Betrag von Euro 1’000.– für jede Woche der Verschiebung des Liefertermins als Konventionalstrafe für die Lagerkosten zu zahlen, unabhängig von einer Geltendmachung von Schadenersatzforderungen. Der Verkäufer kann sich nach eigenem Ermessen und unter seiner Verantwortung Dritter bedienen, um dem Käufer den Liefer- und/oder Montageservice und/oder andere eventuelle Dienstleistungen, die unter den Kaufvertrag fallen, zu erbringen. Die Gebühren für den Liefer- und Installationsservice, wie in Artikel 4 oben beschrieben, sind nur dann im Kaufpreis des Simulators enthalten, wenn eine Reihe von Standardbedingungen am Liefer- und Installationsort erfüllt sind. Diese Bedingungen lauten wie folgt: (1) Im Falle extremer Witterungsbedingungen ist der Verkäufer berechtigt, mit dem Käufer einen alternative Liefertermin zu vereinbaren. (2) Das Lieferfahrzeug kann außerhalb des Aufstellungsortes in einer Entfernung von höchstens etwa 10 Metern auf einer ebenen und befestigten Fläche abgestellt werden. Die Fläche sollte mindestens 7m x 6m groß sein, um ein seitliches Entladen des Simulators zu ermöglichen. (3) Der Simulator kann innerhalb des Aufstellungsortes auf einer befestigten und ebenen Fläche gerollt werden, ohne dass Hindernisse wie Gras, Kies, Steine, Stufen, Unebenheiten, Löcher oder übermäßige Steigungen und Gefälle überwunden werden müssen. (4) Alle Türen, durch die der Simulator gerollt werden muss, sollten mindestens 1,5 m breit sein. Gänge sollten mindestens 2 m breit sein. (5) Falls die Anlage nicht ebenerdig liegt, muss ein Aufzug mit den Mindestmaßen 3 m x 2 m und einer Türbreite von 1,5 m vorhanden sein. 11. Schutz der Daten Vertrauliche Daten des Käufers werden zum Zwecke der Qualitätskontrolle und des Wartungsmanagements erhoben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt den Datenschutzrichtlinien der Roarington AG, die unter diesem Link abrufbar sind: https://www.eclassic.com/privacy 12. Garantie und Kundendienst Die Garantie gilt für einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren ab dem Lieferdatum des Simulators. Für gebrauchte Simulatoren (nicht generalüberholt) gilt die Garantie für einen Zeitraum von 1 (einem) Jahr ab dem Lieferdatum. Der Käufer verwirkt sein Gewährleistungsrecht, wenn er dem Verkäufer des Simulators den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Monaten ab dem Datum, an dem er ihn entdeckt hat, meldet. Im Falle eines Mangels hat der Käufer das Recht auf die Instandsetzung des Simulators durch kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung. Ist eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung nicht möglich, erfolgt diese nicht innert nützlicher Frist oder ist diese für den Käufer nicht zumutbar , so kann der Käufer entweder eine Preisminderung oder die Auflösung des Kaufvertrags verlangen. Beabsichtigt der Käufer, den Standort des Simulators zu ändern, ist eine Neuinstallation erforderlich. Dieser Eingriff muss mit dem Verkäufer vereinbart werden und vom Verkäufer oder einem von ihm beauftragten Dritten durchgeführt werden. Die Kosten für diese Dienstleistung müssen mit dem Käufer vereinbart werden und gehen zu seinen Lasten. Durch Verlagerung des Simulators ohne vorherige Absprache mit dem Verkäufer verwirkt der Käufer das Gewährleistungsrecht. Bei gewerblicher Nutzung des Simulators verwirkt der Käufer jegliche Gewährleistung. Unter “gewerblicher Nutzung” ist die Nutzung des Simulators in öffentlich zugänglichen Räumen, die Vermietung oder der Weiterverkauf des Simulators zu verstehen. Falls der Käufer oder nicht vom Verkäufer autorisierte Dritte den Simulator (Hardware oder Software) verändern oder zu verändern versuchen und/oder ihn im Freien oder an einem Ort aufstellen, der nicht mit Artikel 5 übereinstimmt, führen zum sofortigen Verlust der Garantieansprüche des Käufers auf den Simulator. 13. Haftung des Verkäufers Der Verkäufer gewährleistet, dass die Simulatoren allen Sicherheitsstandards entsprechen, die von den in der Schweiz und in der Europäischen Union geltenden Gesetzen, Bestimmungen und Vorschriften gefordert werden. 14. Ausschluss der Haftung des Verkäufers Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an Sachen und/oder Personen, die durch eine vom Käufer oder durch nicht vom Verkäufer autorisierte Dritte durchgeführte Installation und/oder Wartung verursacht werden, die gegen die Bestimmungen des Benutzerhandbuchs verstösst. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an Sachen und/oder Personen, die durch die Benutzung des Simulators entgegen den Bestimmungen des Benutzerhandbuchs und/oder durch die Benutzung des Simulators durch ungeeignete Personen im Sinne des vorgenannten Artikels 9 entstehen. 15. Verpflichtungen des Käufers Der Käufer verpflichtet sich in seiner alleinigen Verantwortung, im Voraus zu überprüfen, ob sein persönlicher Gesundheitszustand für die Nutzung des Simulators geeignet ist, und sicherzustellen, dass der Simulator nur von geeigneten Personen im Sinne des oben genannten Artikels 9 genutzt wird. Der Käufer verpflichtet sich, das Benutzerhandbuch sorgfältig zu lesen und sicherzustellen, dass jeder, der den Simulator benutzt, das Benutzerhandbuch und die bei der Installation des Simulators erhaltenen Anweisungen befolgt. In diesem Zusammenhang erklärt der Käufer, sich bewusst zu sein, dass infolge der durch die Hochgeschwindigkeitssimulation hervorgerufenen Bewegungsreize und optischen Reize je nach körperlicher Verfassung unterschiedliche individuelle Reaktionen auftreten können, wie z. B. Schwindel oder Kinetose, aber auch eine erhöhte Ausschüttung von Stresshormonen und folglich eine erhöhte Herzfrequenz. In der Regel handelt es sich bei diesen Symptomen um vorübergehende Anpassungen des Körpers und des zentralen Nervensystems, die in der Anfangsphase der Nutzung des Simulators auftreten können und mit fortschreitender Nutzung abklingen. Der Käufer verpflichtet sich, in seiner alleinigen Verantwortung dafür zu sorgen, dass andere Personen, die den Simulator benutzen, die Reaktionen ihres Körpers im Zusammenhang mit der Benutzung des Simulators beobachten und die Benutzung gegebenenfalls unterbrechen. 16. Kündigungsrecht Der Käufer hat das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 (vierzehn) Arbeitstagen ab dem Datum der Lieferung des Simulators oder ab dem Datum, an dem er oder ein vom Käufer ausgewählter Dritter, der nicht das Transportunternehmen ist, den Simulator physisch in Besitz nimmt, zu kündigen. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Käufer den Verkäufer durch eine ausdrückliche Erklärung über seinen endgültigen Entschluss zur Beendigung des Kaufvertrags innert der vierzehntägigen Frist (z.B. per Post, Fax oder E-Mail) von seinem Rücktrittswunsch in Kenntnis setzen. Wenn der Käufer beschließt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, werden ihm alle an den Verkäufer gezahlten Beträge, einschließlich der Transportkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere als die vom Verkäufer angebotene günstigere Standardlieferart gewählt hat), unverzüglich und in jedem Fall spätestens innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag, an dem der Verkäufer über die Entscheidung des Käufers, vom Kaufvertrag zurückzutreten, informiert wurde, erstattet. Für diese Rückzahlung verwendet der Verkäufer dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. In keinem Fall hat der Käufer die Kosten für die Rückzahlung zu tragen. Der Verkäufer kann die Rückerstattung aussetzen, bis er den Simulator oder den Nachweis über den Transport des Simulators vom Käufer erhalten hat, je nachdem, was von beiden früher eintritt. Der Käufer ist verpflichtet, den Simulator dem Verkäufer oder einem von diesem beauftragten Dritten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Datum, an dem er dem Verkäufer seine Absicht mitgeteilt hat, vom Kaufvertrag zurückzutreten, zur Verfügung zu stellen. Die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung des Simulators gehen zu Lasten des Käufers. Im Falle von Streitigkeiten über diesen Punkt sollen die Kosten ungefähr den Lieferkosten des Verkäufers entsprechen. 17. Anwendbares Recht und ausschliesslicher Gerichtsstand Der Kaufvertrag gilt nur für Verträge mit Käufern als Konsumenten mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz und unterliegt somit gemäss Art. 120 IPRG Schweizerischem Recht. Für Verträge mit Nicht-Konsumenten als Käufer ist italienisches Recht anwendbar. Es sind die Bestimmungen des vom Verkäufer vorgesehenen Kaufvertrags und dessen AGB nach italienischem Recht anwendbar (vgl. bereits Artikel 2 hiervor). Die Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens von 1980 über internationale Kaufverträge über bewegliche Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gerichtsstand bestimmt sich nach Art. 15 ff. des Lugano-Übereinkommens (LugÜ) betreffend die Zuständigkeit in Verbrauchersachen. Wenn der Käufer nicht als Verbraucher im Sinne des LugÜ zu qualifizieren ist, sind für alle Streitigkeiten zwischen dem Käufer und dem Verkäufer bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Ausführung und Auflösung des Kaufvertrags, sofern gesetzlich zulässig, ausschließlich die Gerichte in Mailand zuständig. 18. Mitteilungen Für alle Informationen und/oder Beschwerden kann der Käufer eine E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse senden: office@eclassic.com oder sich an die Telefonnummer des Verkäufers +4233757080 wenden. Alternativ kann der Käufer eine Mitteilung per Post an die folgende Adresse senden: Roarington AG, Hauptsitz in (9490) Vaduz, Pflugstrasse 10, Liechtenstein.